Bitte wenden Sie sich direkt an das Verkehrsunternehmen, mit dem Sie unterwegs waren. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Unterseite Verkehrsunternehmen.
Sie erinnern sich nur noch an die Liniennummer oder Strecke? Über die Fahrplansuche sehen Sie, welches Verkehrsunternehmen Ihre Verbindung bedient.
Sie dürfen alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs innerhalb des VHB nutzen - einschließlich der Stadtverkehre. Voraussetzung ist, dass Ihr Ticket die entsprechende VHB-Zone abdeckt. Ausgeschlossen sind die Städteschnellbuslinien zwischen Konstanz und Friedrichshafen/Ravensburg.
Seit dem 10. Dezember 2017 berechtigen VHB-Fahrkarten zur Nutzung aller InterCity-Züge (IC). Voraussetzung ist also ein Ein- und Ausstieg innerhalb des Landkreises Konstanz. Die VHB-Fahrt im IC ist in allen IC-Zügen zwischen Engen - Singen - Radolfzell - Konstanz möglich.
Hintergrund ist der IC-Stundentakt Stuttgart – Singen, wodurch die bislang zweistündlichen RE-Züge ersetzt werden. Das Land Baden-Württemberg finanziert daher die Möglichkeit, Fahrkarten des Nahverkehrs auf der IC-Linie Stuttgart - Konstanz im IC zu nutzen. Fahrräder können nach vorheriger kostenpflichtiger Reservierung mitgenommen werden (Reservierungsentgelt DB-Fernverkehr: 4,50 EUR).
Für Fahrten über die VHB-Region hinaus gilt daher:
Sie können Ihre Fahrkarte jederzeit bis zum 10. des Monats auf Monatsende kündigen und können dieses bei Bedarf wieder neu beantragen. Aufgrund der besonderen Situation wurde für kurzfristigen Kündigungswünsche aus entsprechendem Grund auf Monatsende März bzw. April 2020 kulant verfahren. Im Namen der Verkehrsunternehmen, die ebenfalls eine schwere Zeit durchmachen, bedankt sich VHB herzlich bei allen Kunden, die uns auch in der Coronakrise die Treue halten! Für diese Kunden machen wir uns Gedanken rund um eine kleine Dankeschön Aktion zu einem zukünftigen Zeitpunkt, wenn wir hoffentlich gemeinsam die Coronakrise durchgestanden haben!
Das VHB-Jahresabonnement wird für ÖPNV-Verbindungen, also für Bus- und Bahnverbindungen innerhalb des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee, VHB, ausgegeben. Der VHB umfasst den Landkreis Konstanz sowie die Orte Überlingen, Sipplingen, Frickingen und Owingen am Überlinger See.
Kombi-Tickets VHB/TUTicket sind gemeinsame Fahrkarte des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Verkehrsverbundes Tuttlingen (TUTicket).
Kombi-Tickets VHB/OTV sind gemeinsame Fahrkarten des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes OSTWIND (OTV).
Mögliches Startdatum eines Abo-Tickets ist immer der 1. eines jeden Kalendermonats.
Abo-Tickets gelten zur Fahrt für 1 Person. Zusätzlich können Sie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen einem weiteren Erwachsenen sowie bis zu vier Kinder bis einschließlich 14 Jahren und 1 Hund bei gemeinsamer Fahrt unentgeltlich mitnehmen. Bei Vorlage des Landesfamilienpasses sind alle dort eingetragenen Kinder – unabhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder – an den genannten Tagen zur kostenfreien Mitfahrt berechtigt. Diese Regelung gilt nicht für Senioren-Tickets. Eine Aufsichtsperson kann grundsätzlich immer bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitnehmen, sofern Sie selbst eine gültige Fahrkarte hat.
Auf 12 Monate gerechnet beträgt der Preis eines Jahresabonnements rund 10/12 des Preises eines vergleichbaren Monats-Tickets. Die Bezahlung erfolgt in 12 Teilbeträgen durch monatlichen Banklastschrifteinzug. Bei Änderung der Abo-Ticket-Tarifpreise ändern sich die monatlichen Abbuchungsbeträge ebenfalls ab dem Änderungszeitpunkt.
Das persönliche Abo-Ticket wird auf Ihren Namen ausgestellt. Für abhanden gekommene persönliche Jahresabonnements wird gegen Entgelt ein persönliches Ersatz-Jahresabonnement für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Sollten Sie Ihr persönliches Abo-Ticket bei einer Fahrkartenkontrolle nicht vorzeigen können, können Sie dieses im Nachgang beim Verkehrsunternehmen vorzeigen, so dass Sie lediglich 7 anstelle 60 EUR bezahlen müssen, weil Sie in der Kontrolle keine Fahrkarte vorweisen konnten.
Im Gegensatz zum persönlichen Abo-Ticket ist die Nutzung des übertragbaren Abo-Tickets nicht an eine bestimmte Person gebunden. Wenn Sie Ihr Ticket gerade nicht selbst nutzen, können Sie es auch anderen zur Nutzung überlassen. Wichtig ist, dass der jeweilige Nutzer das Ticket während der Fahrt mit sich führt.
Bei Ihrer Abwägung zwischen einem persönlichen und einem übertragbaren VHB-Abo-Ticket bedenken Sie bitte,
Dass Sie auch mit einem persönlichen VHB-Abo-Ticket für die gemeinsame Fahrt an Wochenenden und Feiertagen eine weitere Person und bis zu 4 Kinder im Alter von 6-14 Jahren mitnehmen. Dies gilt für das reguläre VHB-Abo-Ticket einschließlich VHB-Job-Ticket, nicht aber für das VHB-Senioren-Ticket. Übrigens kann eine Aufsichtsperson immer bis zu 4 Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitnehmen, sofern Sie selbst eine gültige Fahrkarte hat.
Das persönliche VHB-Abo-Ticket sowie das VHB-Senioren-Ticket können Sie online bestellen.
Alternativ bzw. für alle weiteren Abo-Angebote finden Sie hier den Bestellschein, den Sie bis einschließlich 10. des Vormonats vollständig ausgefüllt per Post oder E-Mail an die VHB-Geschäftsstelle senden.
Ja, das Abonnement gilt für mindestens 12 Monate. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate. Nach Ablauf des ersten Jahres kann das Abonnement jederzeit bis zum 10. des laufenden Monats zum Ende des Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Es kann von jedermann in Anspruch genommen werden, der zur Abbuchung der Monatsbeträge ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem in dem aktuellen SEPA-Lastschrift-Mandat angegebenen Konto bereitzuhalten. Der Lastschrifteinzug erfolgt zum 15. des Monats oder zum nachfolgenden Bankarbeitstag.
Nein. Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres für 12 Monate ausgestellten Abo-Tickets eine neues Abo-Ticket für die nächsten 12 Monate zugesandt, da Ihr Vertrag weiterhin bestand hat.
Für abhanden gekommene persönliche Jahresabonnements (Ihr Name steht auf dem Abo-Ticket) wird gegen Entgelt ein persönliches Ersatz-Jahresabonnement für die restliche Geltungsdauer ausgestellt. Abhanden gemeldete persönliche und übertragbare Jahresabonnements sind ungültig und bei Wiederauffinden unverzüglich an die Geschäftsstelle der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) in Radolfzell, Eisenbahnstr. 3, zurückzugeben. Übertragbare Jahresabonnements werden nicht ersetzt und müssen bis zum Ablauf der Gültigkeit weiterbezahlt werden.
Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich Änderungen hinsichtlich Namen, Anschrift, Fahrstrecke oder Bankverbindung ergeben. Die Änderung ist der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Bei Änderung des Namens ist eine entsprechende Urkunde vorzulegen.
Die Kündigung ist zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Sie muss schriftlich erfolgen und der VHB-Geschäftsstelle bis spätestens 10. des betreffenden Monats vorliegen.
Wird das Abonnement innerhalb der ersten 12 Monate, also vor Ablauf der Mindestlaufzeit, gekündigt, wird für bereits genutzte Monate der Differenzbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis eines Monats-Tickets für Erwachsene mit gleichem Geltungsbereich nachberechnet.
Die Kündigung wird in diesem Fall zum Ende des Folgemonats wirksam. Sie erhalten die Kündigungsbestätigung rechtzeitig zu diesem Termin zugeschickt.
Ja, sofern der Gültigkeitszeitraum auf dem Ticket noch nicht abgelaufen ist, ist dieses bis zum 05. des Nachmonats an die VHB-Geschäftsstelle, Eisenbahnstraße 3, zurückzugeben.
Sofern das Jahresabonnement nicht bis 5. des Nachmonats der Kündigung zurückgegeben wird, ist weiterhin der bisherige Monatsbetrag zu zahlen. Dies gilt sowohl für Kündigungen als auch bei Ticket-Änderungen, z.B. Namensänderung oder Änderung des Geltungsbereichs.
Ja, das Abonnement kann auch vorzeitig gekündigt werden. In diesem Fall wird jedoch der Monats-Ticket-Preis in Rechnung gestellt. Sie zahlen also für bereits genutzte Monate den Differenzbetrag zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis eines Jedermann-Monats-Tickets mit gleichem Geltungsraum nach.
Die Nacherhebung erfolgt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die das Verkehrsunternehmen zu vertreten hat oder der Kunde verstorben ist. Eine Nacherhebung unterbleibt außerdem, wenn der Grund in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dem Wechsel des Arbeitsplatzes, Mutterschaft oder Erziehungsurlaub oder Umzug an einen Ort außerhalb des Verbundgebietes liegt.