Stand 20.05.2022: Die CoronaVO für Baden-Württemberg wurde bis zum 28. Juni verlängert. Es gilt weiterhin, dass mindestens eine medizinische Maske beim Benutzen von Bus und Bahn getragen werden muss. Eine FFP2-Maske ist nicht mehr vorgeschrieben. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske ärztlich bescheinigt oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist.
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